Auf diesen Seiten möchte ich mich und mein Leistungsangebot für Sie vorstellen
Sie haben von der Geburt bis zum Ende der Stillzeit gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe (die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen).
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Kosten für täglichen Hebammenbesuch.
Im Anschluss bis zu einem Zeitraum von 12 Wochen nach der Geburt- für ausreichend weitere Besuche.
Sollten Sie sich zu einer ambulanten Geburt entscheiden, besuche ich Sie nach Verfügbarkeit noch am Tag der Geburt zu Hause.
Ich beobachte den normalen Wochenbettverlauf, unterstütze Sie beim Stillen und gebe Hilfestellung in evtl. Problemsituationen.
Bei ihrem Kind beobachte ich die Nabelabheilung, die Gewichtsentwicklung, das Trinkverhalten, die Ausscheidungen und den gesamten Entwicklungszustand.
Gerne leite ich Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin in der Versorgung Ihres Neugeborenen an (Ernährung, Körperpflege, Interaktion, Handling).
Bei Fragen oder Problemen melden Sie sich bitte bei mir.